Als im April 2019 das Verfassungsgericht den Paragrafen 13 des Bundeswahlgesetzes von den Bundestags-, Europa- und den meisten Landtagswahlen ausgeschlossen und für verfassungswidrig erklärt hat, können Menschen mit Behinderung, die in einer Vollbetreuung leben, wählen – auch mithilfe einer Wahlassistenz, die sowohl bei der Briefwahl als auch in der Wahlkabine unterstützen dürfen.
Nachdem es etliche Diskussion zur „geheimen Wahl“ gab, freuen wir uns umso mehr, dass nun endlich Menschen mit Beeinträchtigungen von ihrem Wahlrecht gebrauch machen können.
Die jeweiligen Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 können HIER in leichter Sprache gelesen werden.